Geschäftsordnung von de-RSE e.V.
Fassung vom xx. xx. 2017
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Namesführung
- Für die Benennung des Vereins in der Außenkommunikation wird folgende Bezeichnung verwendet: "de-RSE e.V. - Gesellschaft für Forschungssoftware"
- Nach erfolgter Abkürzungseinführung kann der Verein auch mit de-RSE bezeichnet werden.
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Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
- Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung gemäß Satzung §(TODO) beträgt 25% der ordentlichen Mitglieder.
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Aufgaben des Schatzmeisters
- Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken.
- Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und verwaltet dort das Vereinsvermögen. (zu regeln: wer ist verfügungsberechtigt? - gesetzliche Regelung: alle Vorstandsmitglieder gemeinsam oder in Satzung/Geschäftsordnung festlegen: z.B. Schatzmeister allein, Schatzmeister und Vorsitzender gemeinsam, ...)
- Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder mindestens vierteljährlich über den Kassenstand. Einnahmen und Ausgaben über 100e sind dabei einzeln aufzulisten.
- Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem Vereinskonto abgelegt.
- Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
- Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus folgenden Teilen besteht:
- Kassenbuch für die Bargeldkasse
- Hauptbuch für das Vereinskonto
- Inventarliste für Vermögensgegenstände
- Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim Schatzmeister eingereicht werden.
- Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen, ein Exemplar für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
- Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
- Für den Jahresabschluss oder bei Wechsel des Schatzmeisters ist durch ihn eine Bilanz zu erstellen.
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Erstattung der Auslagen des Vorstands
- Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
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Elektronische Schriftform
- Elektronische Dokumente im Sinne von (TODO: Nummer des letzten Paragraphen der Satzung) der Satzung sind mit PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen. Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
- Elektronische Dokumente im Sinne des letzten Absatzes genügen für alle als "schriftlich" bezeichneten Vorgänge in der Satzung.